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Kontosperrung nach Todesfall – was ist zu tun?

Autorenbild: Oliver AschwandenOliver Aschwanden



Nach dem Tod eines Menschen müssen die Hinterbliebenen zahlreiche organisatorische und finanzielle Angelegenheiten regeln. Ein zentraler Punkt ist der Umgang mit dem Bankkonto der verstorbenen Person, da Banken diese in der Regel umgehend sperren, sobald sie über den Todesfall informiert werden.


Warum wird das Konto gesperrt?


Die Sperrung erfolgt zum Schutz der Erben, damit keine unautorisierten Verfügungen über das Vermögen des Verstorbenen erfolgen. Betroffen sind sämtliche Konten, Depots, Bankkarten und E-Banking-Zugänge. Daueraufträge und Lastschriften werden gestoppt, während Gutschriften weiterhin möglich sind.


Wie erhalten die Erben Zugang zum Konto?


Mit dem Tod des Kontoinhabers gehen alle Vermögenswerte automatisch auf die Erbengemeinschaft über. Diese kann jedoch erst nach einer formellen Erbteilung gemeinsam über den Nachlass verfügen. Für die Freigabe des Kontos ist daher das schriftliche Einverständnis aller Erben erforderlich.


Um den Prozess zu beschleunigen, sollten Angehörige frühzeitig wichtige Dokumente bereithalten, darunter:


  • eine Kopie der Sterbeurkunde,

  • den Identitätsnachweis der meldenden Person,

  • Nachweise über die Erbberechtigung (z. B. Testament oder Erbschein).


Falls ein Testament existiert oder ein Willensvollstrecker benannt wurde, muss dies der Bank vorgelegt werden.


Welche Zahlungen sind bis zur Erbteilung möglich?


Bis zur vollständigen Erbteilung erlaubt die Bank nur eine eingeschränkte Nutzung des Kontos. Üblicherweise werden Zahlungen für Bestattungskosten, Arztrechnungen, Pflegekosten (Spitex), Miete sowie Strom- und Haushaltskosten genehmigt. Voraussetzung ist, dass die Rechnung auf die verstorbene Person ausgestellt ist und die Bank sie als notwendig im Interesse aller Erben betrachtet.


Wichtige Hinweise zur Testamentsaufbewahrung


Ein Testament sollte nicht im Bankschließfach aufbewahrt werden, da der Zugang dazu nach dem Tod des Kontoinhabers in der Regel nur mit der vollständigen Anwesenheit aller Erben möglich ist. Falls ein Willensvollstrecker ernannt wurde, erhält nur diese Person Zugang zum Fach.


Daher wird empfohlen, Testamente, Notfallhandbuch (www.notfallhandbuch.ch) und Vorsorgeaufträge an einem besser zugänglichen Ort zu hinterlegen.


Was passiert mit laufenden Verträgen?


Mit dem Tod des Kontoinhabers stellt sich die Frage, was mit bestehenden Verpflichtungen wie Mietverträgen oder Abonnements geschieht.


  • Mietverträge gehen automatisch auf die Erben über. Diese haben jedoch das Recht, die Wohnung innerhalb der gesetzlichen Frist zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu kündigen – auch wenn der Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist vorsieht.


  • Arbeitsverhältnisse enden mit dem Tod des Arbeitnehmers automatisch.


  • Krankenversicherungsprämien sind laut Bundesgericht nur bis zum Todestag geschuldet. Bereits gezahlte Prämien für Zeiträume nach dem Tod können von der Krankenkasse zurückgefordert werden.


Diese Regelungen sind für Angehörige von großer Bedeutung, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und eine reibungslose Abwicklung des Nachlasses sicherzustellen.

 
 
 

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